Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen vertreten die Interessen der Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Damit ihr Euch hierfür das nötige Wissen aneignen könnt, bieten wir Seminare zu allen relevanten Themen der Arbeit der Interessenvertretungen an. Für alle unsere Angebote gilt: Die Perspektive und die Interessen der Arbeitnehmer*innen stehen im Mittelpunkt. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

du willst als neues oder nachgerücktes Betriebsratsmitglied mit frischem Elan und voller Ideen in die Betriebsratsarbeit starten, weißt aber nicht, wo Du ansetzen sollst? Damit Du Deine Arbeit aufnehmen, Deine Ideen umsetzen und vor allem die Interessen der Beschäftigten im Betrieb effektiv vertreten kannst, ist es unabdingbar, die Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat genau zu kennen. \u201eAller Anfang ist gar nicht so schwer\u201c, wenn man sich die nötigen Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes systematisch aneignet.

Themenschwerpunkte: - Historische Entwicklung der Betriebsverfassung

                                      - Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates

                                      - Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen

                                      - Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit

                                      - Informationsbeschaffung und Informationspolitik

                                      - Beschlussfassung des Betriebsrates

                                      - Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

auch wenn die Zahl der in Leiharbeit Beschäftigten leicht rückgängig ist: In vielen Branchen verschwinden seit Jahren immer mehr unbefristete "normale" Arbeitsverhältnisse zugunsten sogenannter atypischer (und prekärer) Beschäftigungsformen wie Teilzeitarbeit, Minijobs, befristete Verträge oder Leiharbeit. Zudem werden immer mehr Aufgabenbereiche ausgelagert oder über Werkverträge geregelt.

Betriebsräte stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte durchzusetzen und die, teils konträren, Interessen aller Beschäftigungsgruppen gut vertreten und aufeinander abstimmen zu können. Im Mittelpunkt des Seminares stehen betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte zum Schwerpunktthema Leiharbeit. Aber auch andere atypische Beschäftigungsverhältnisse finden Beachtung.

Wir laden alle Interessierten vom 10. \u2013 12. Mai 2021 nach Saalfeld ein.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Formen und Besonderheiten atypischer Beschäftigungsverhältnisse 
  • Zuständigkeit des BR: Wer zählt mit und wer darf wählen?
  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Überblick
  • Werkverträge, Outsourcing und Co.
  • Mitbestimmungsrechte des BR beim Einsatz von Fremdpersonal 
  • Wege zur Einschränkung von Befristungen und Minijobs

Zentrale Inhalte des Online-Seminars waren:

  • Begriff und Zweck von Betriebsvereinbarungen
  • Inhalt und Form von Betriebsvereinbarungen
  • Beendigung und Nachwirkungen von Betriebsvereinbarungen
  • Tarifvorrang und Öffnungsklausel
  • Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht, insbesondere zum Thema Betriebsvereinbarungen